Pflichten und Rechte der Eltern
Elternpflichten in der Schule
Grundlegende Pflichten
- Beachtung der Zuständigkeit für die elterliche Sorge des Kindes (§§ 1626 und 1671 BGB, Übersicht 2 in FK 7)
- Anmeldung des Kindes an der Schule ( 85.1 SchG)
- Einhaltung des Schulbezirks (§§ 85.1 und 72.3 SchG)
- Wahrung des regelmäßigen Schulbesuchs (§ 85.1 SchG)
- Ausstattungspflicht in gehöriger Weise (§ 85.1 SchG)
- Einhaltung der Schul- und Hausordnung ( 85.1 und § 72.3 SchG)
- Unterstützungspflicht bei der schulischen Erziehung ( 55.1 SchG)
- Zulassung der Schulgesundheitspflege (§ 85.1 SchG)
- Zulassung pädagogisch-psychologischer Prüfungen bei Sonderschulbedürftigkeit und Einschulung (§ 82.2 und § 85.1 SchG)
- Einhaltung der Grenzen des Elternrechts (§ 4 EBR-VO, Anl. 14)
Informationspflichten
- Entschuldigungspflicht bei krankheitsbedingter Verhinderung des Kindes (§ 2.1 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
- Mitteilungspflicht bei Erkrankung des Kindes an ansteckender Krankheit (§ 45 Anl. 51)
Kollektivpflichten
- Beteiligung an den Elterngremien der Schule (§ 55.1 SchG)
- Verschwiegenheitspflicht bei Mitarbeit in den Elterngremien (§ 47.11 SchG)
Elternrechte in der Schule
Grundlegende Rechte
- Schulwahl: Schule in staatlicher oder privater Trägerschaft (Art. 7.4 GG, § 72.4 SchG)
- Antragsrecht zu vorzeitiger Einschulung oder Zurückstellung (§ 74 SchG)
- Schulpflichtbefreiung bei besonderen Voraussetzungen (§ 72.1 SchG)
- Schullaufbahnwahl aufgrund von Empfehlungen der Schule:
a) Gemeinsame Bildungsempfehlung
b) Aufnahmeprüfung (Anl. 28 Ziff. 3.3 und 4.4; § 6 ff. Anl. 27) - Schülerbeurlaubung, Unterrichtsbefreiung ( §§ 3 u. 4 Schulbesuchsverordnung, Anl. 19)
- Hausunterricht bei längerer Schülererkrankung (§ 21 SchG)
- Entscheidung über Teilnahme am Religionsunterricht (bis zur Religionsmündigkeit des Schülers) (§ 100.1 SchG)
- Anrufung der Schulkonferenz bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.4 SchG)
Informationsrechte
- Familien- und Geschlechtserziehung (§ 100b Abs. 3 SchG; Anl. 64)
- Lern- und Leistungsstand in der Klasse (§ 7.3 Notenbildungsverordnung, Anl. 21)
- Leistungsdokumentationen in Form von Berichten und Zeugnissen
(Anl. 21 und Anl. 24)
Anhörungsrechte
- Bei Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§ 90.7 SchG)
- Rechte im kollektiven inner- und außerschulischen Bereich
- Informations-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Anhörungs-, Entscheidungs- und Initiativrecht
Werteerziehung im Unterricht, im Schulhaus und auf dem Pausenhof für das soziale Miteinander
Im Unterricht
- Begrüßung und Verabschiedung à gemeinsames Erwiedern des Lehrergrußes (stehend)
- Schulranzen aufhängen (wenn möglich)
- Klassenregeln beachten:Wir melden uns, wenn wir etwas sagen möchten.
- Wir hören einander zu.
- Wir helfen einander.
- Wir wollen einander nicht wehtun.
- Wir halten Ordnung an unserem Platz.
- Wir werfen Müll in den Mülleimer.
- Ordnungsdienste:
- Tafeldienst
- Blumendienst
- Aufräumdienst
- Schuhdienst (Winter)
- Tageslichtprojektordienst (Klasse 3/4)
- Waschbeckendienst
- Austeildienst
Im Schulhaus
- Nach Klassen geordnetes Betreten des Schulhauses
- Gehen (kein Rennen) im Schulhaus
- Angemessene Lautstärke bei Unterhaltungen
- Balgereien auf den Fluren vermeiden
- Kleidung / Turnbeutel ordentlich an die Garderobe hängen
- Im Winter Schuhe wechseln (Straßenschuhe unter die Bank stellen; Hausschuhe anziehen); auch in den anderen Jahreszeiten bei Nässe
- Kurzer Gruß bei Begegnungen
Auf dem Pausenhof (Vilsingen)
- Während der großen Pause halten sich die Schüler grundsätzlich nur auf dem Pausenhof auf. Ausnahmen genehmigt die Pausenaufsicht.
- Spielgeräte werden zu Beginn der Pause geholt und am Ende der Pause vom gleichen Schüler / Schülerin wieder aufgeräumt.
- Im Winter kein Tischkickerspiel.
- Bei Nässe und Frost ist das Spielen auf dem Klettergerüst untersagt.
- Die Schulhofgrenzen werden eingehalten.
- Im Winter werden keine Schneebälle geworfen und keine Rutschbahnen gemacht.
- Schüler nehmen Rücksicht aufeinander bei den verschiedenen Spielen.
- Pausendienst übernehmen jeweils zwei Schüler aus der Klasse der jeweiligen Aufsichtsperson.
- Toiletten werden sauber hinterlassen.
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