Regelungen / Formulare


Entschuldigung

Vorschlag für die schriftliche Entschuldigung und Befreiung vom Unterricht

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♦ für das Fernbleiben vom Unterricht

a) Grundsätzlich gilt:
Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen.
Dasselbe gilt für freiwillige Unterrichtsveranstaltungen nach Anmeldung (AGs).
Deshalb gilt: Entschuldigungspflicht.

b) Entschuldigung im Krankheitsfall:
Die Erziehungsberechtigten müssen am ersten Krankheitstag noch vor Beginn des Unterrichts die Schule benachrichtigen (Entschuldigungspflicht):
Angabe des Grundes und voraussichtliche Dauer des Fernbleibens
Rufnummern: (Anrufbeantworter ist eingeschaltet)
Grundschule Inzigkofen:  07571/50107
Grundschule Vilsingen:    07571/51142
oder schriftliche Entschuldigung über Klassenkameraden

Bei telefonischer Entschuldigung folgt die schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen. Vorschlag siehe Download.

Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bei längerer Krankheitsdauer (mehr als 10 Tage)

c) Befreiungen und Beurlaubungen:
Schriftlicher Antrag rechtzeitig stellen und Befreiung begründen.
Umfang der Befreiung:
Eine Unterrichtsstunde: - Fachlehrer
Ein Tag: - Klassenlehrer
Mehrere Tage: - Schulleiter

d) Anerkannte Befreiungen und Beurlaubungen:

  • Sportunterricht oder sonstige Schulveranstaltungen
     
  • Kirchliche Veranstaltungen:
    Katholiken: Erstkommunikanten am Montag nach der Erstkommunion
    Islamische Religion: Fest des Fastenbrechens, Opferfest
    Zeugen Jehovas: Teilnahme an einer Bezirks- oder Hauptversammlung ihrer Religionsgemeinschaft (einmal im Jahr)
    Weitere Religionsgemeinschaften: nach Anfrage
     
  • Gesundheitliche Gründe:
    Arztbesuche
    Heilkuren, Erholungsaufenthalte ( vom Arzt veranlasst)
     
  • Sonstige Befreiungsgründe:
    Sportliche Wettkämpfe, überregionale Trainingszentren
    Anerkannte Jugendverbände ( Musik- und Gesangsverein)
    Soziale Dienste
    Wichtige persönliche Gründe: Hochzeit, Todesfall, ...

♦ Verhaltensregeln an der Bushaltestelle

  1. Ich stelle mich hinten an.
  2. Ich bleibe in der Reihe stehen.
  3. Gehe ich aus der Reihe, stelle ich mich hinten wieder an.
  4. Ich spiele nicht an der Haltestelle.

Vermerk: Dieses Plakat der Verhaltensregeln wurde in den jeweiligen Schulen und an den Bushaltestellen ausgehängt, um die Schüler an das richtige Verhalten zu erinnern.

Download Plakat (PDF)

Schulordnung

  • Wir respektieren jede Person und sind zu allen freundlich und höflich.
  • Wir benutzen keine schlimmen Wörter oder Zeichen und beachten die "STOPP"-Regel.
  • Wir verhalten uns im Schulhaus ruhig und rücksichtsvoll. Wir rennen nicht.
  • Wir räumen unseren Müll weg und achten auf Sauberkeit.
  • Wir halten unseren Platz an der Garderobe in Ordnung.
  • Wir achten auf sorgsamen Umgang mit eigenen und fremde Schulsachen.
  • Wir halten die Toiletten sauber.
  • Wir sind pünktlich und treffen uns frühestens 15min vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof.
  • In den Pausen bleiben wir auf dem Schulgelände und halten uns an die Pausenregeln.
  • Im Winter werfen wir keine Schneebälle, kicken keine Eisschollen und schlittern nicht.
  • Nach dem Unterricht gehen wir direkt nach Hause, zur Bushaltestelle oder in die Betreuung.
  • Elektronische Spielgeräte dürfen wir nicht mit in die Schule bringen.
  • Handy und Smartwatch bewahren wir ausgeschaltet in der Schultasche auf, solange wir auf dem Schulgelände sind.
  • Vergessene Schulsachen können nach dem Unterricht nicht mehr aus dem Klassenzimmer geholt werden.
  • Beim Bringen und Abholen der Kinder müssen die sich in der Nähe befindlichen öffentlichen Parkplätze benutzt werden. Bitte nicht direkt vor der Schule halten.

 

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